Corona: Wichtiger Hinweis

Auf Grund der von der bayerischen Staatsregierung beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus ist die Nutzung des Sportheims  ab dem 2. November 2020 bis auf weiteres für Personen aus mehr als 2 Hausständen untersagt. Ebenfalls untersagt ist die Ausübung von Mannschaftssport auf den Sportanlagen des TSV Kümmersbruck. Die Vorstandschaft