Auf Grund der von der bayerischen Staatsregierung beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus ist die Nutzung des Sportheims
ab dem 2. November 2020 bis auf weiteres
für Personen aus mehr als 2 Hausständen untersagt.
Ebenfalls untersagt ist die Ausübung von Mannschaftssport auf den Sportanlagen des TSV Kümmersbruck.
Die Vorstandschaft